Nach dem Abitur am Archigymnasium in Soest und der Wehrdienstzeit von 1977 bis 1978 studierte Herr Rechtsanwalt Fröhling Rechtswissenschaft an der an der Westfälischen Wilhelms – Universität in Münster. Das erste Staatsexamen absolvierte er im Oktober 1984. Danach folgte das Referendariat mit Stationen beim Landgericht Paderborn, bei der Staatsanwaltschaft Paderborn, bei der Stadt Hamm, dem Kreis Unna und bei den Rechtsanwälten Dr. Baumeister in Münster.
Nach der zweiten juristischen Staatsprüfung gründete er zusammen mit Herrn Rechtsanwalt Werner Albers im Jahr 1988 die Kanzlei Rechtsanwälte Fröhling, Albers & Kollegen.
Seit 1997 ist Herr Rechtsanwalt Fröhling gleichzeitig Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Da die Sozietät seit vielen Jahren von einem renomierten und überregional tätigen Insolvenzverwalterbüro ständig beauftragt wird, und durch die Sozietät des weiteren auch eine Vielzahl von Unternehmen und Betrieben ständig betreut werden, haben sich für Herrn Rechtsanwalt Fröhling folgende Tätigkeitsschwerpunkte entwickelt, in welchen Herr Rechtsanwalt Fröhling umfangreiche Erfahrungen durch seine gerichtliche und außergerichtliche Tätigkeit sammelte:
Arbeitsrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Insolvenzrecht, Sozialversicherungsrecht, Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Jörg Fröhling ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins und der Rechtsanwaltskammer Hamm und daher vertretungsberechtigt an allen Gerichten der Bundesrepublik Deutschland, ausgenommen dem Bundesgerichtshof. Dort ist er in Zivilsachen nicht vertretungsberechtigt (lediglich 37 Rechtsanwälte sind dort zugelassen, Stand: August 2012), allerdings darf er in Strafverfahren vor dem Bundesgerichtshof auftreten.