Zwar liegt das wirtschaftliche Verlustrisiko einer Kapitalanlage grundsätzlich beim Anleger als Inhaber des angelegten Kapitals. Jedoch wird sich für den Anleger / Auftraggeber bei Eintritt eines Verlustes aus einer Kapitalanlage die Frage stellen, ob er den Verlust auf einen anderen, d.h. einem an dem Geschäft Beteiligten, überwälzen kann.
Wir prüfen für unsere Mandanten, ob ein Fehler bei der Information oder Beratung über die Kapitalanlage vorliegt, und der Informant oder Berater hierfür rechtlich verantwortlich sein kann, so dass er für den Schaden des Anlegers / Mandanten haftet ( Prospekthaftung und Haftung für fehlerhafte Anlageberatung).
Ebenso hat ein Bankberater den Kunden über alle entscheidungsrelevanten Aspekte der Kapitalanlage zu informieren, sowie die Wünsche Anlageziele und den Wissensstand des Kunden zu berücksichtigen. Der Anleger muss erkennen können, ob der jeweilige Berater im eigenen Interesse oder im Interesse des Kunden handelt.