Das Handelsrecht ist im wesentlichen ein Teil des allgemeinen Zivilrechts.
Das Handelsrecht befasst sich mit den Besonderheiten in den Rechtsverhältnissen unter Kaufleuten oder von Kaufleuten zu Verbrauchern.
Das Handelsrecht ist im wesentlichen ein Teil des allgemeinen Zivilrechts.
Das Handelsrecht befasst sich mit den Besonderheiten in den Rechtsverhältnissen unter Kaufleuten oder von Kaufleuten zu Verbrauchern.