Bei dem EDV-Recht handelt es sich um ein Teilgebiet des allgemeinen Zivilrechts unter Berücksichtigung der Besonderheiten von Hard- und Software.
Häufig auftretende Probleme sind hier das Gewährleistungsrecht sowie auch Fragen des Urheberrechts.
Bei dem EDV-Recht handelt es sich um ein Teilgebiet des allgemeinen Zivilrechts unter Berücksichtigung der Besonderheiten von Hard- und Software.
Häufig auftretende Probleme sind hier das Gewährleistungsrecht sowie auch Fragen des Urheberrechts.