Das Arbeitsrecht setzt sich aus dem Individualarbeitsrecht sowie dem Kollektivarbeitsrecht zusammen.
Bei dem Individualarbeitsrecht geht es um die das einzelne Arbeitsverhältnis betreffenden Rechtsprobleme, wie z. B. Kündigungen, Abmahnungen, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Zeugnis usw. Das Kollektivarbeitsrecht befasst sich mit Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und der betrieblichen Mitbestimmung.