Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG in Zahlungsschwierigkeiten?

Schnelle Rückzahlung konnte erreicht werden!

Dass die Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG in Zahlungsschwierigkeiten stecken soll, ist immer häufiger im Internet und Fachzeitschriften nachzulesen. Tatsächlich soll die Gesellschaft eine Anfang Dezember 2005 fällige Inhaberschuldverschreibung bisher nicht freiwillig an die Anleger zurückbezahlt haben.

Verbraucherschutzorganisationen warnen seit Jahren vor den riskanten Inhaberteilschuldverschreibungen der Gesellschaft. Vielfach ist von dem Verdacht eines Schneeballsystems und von unseriösen Angeboten die Rede.

Am 24.04.2006 bot die Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG mit 7 % ausgestattete Papiere an, und das in einer Niedrig-Zins-Phase.

Das Deutsche Institut für Anlegerschutz warnt wohl auch aus diesem Grunde sicherheitsorientierte Anleger vor den unseriösen Geldanlageangeboten der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG.

Deshalb sollten Anleger spätestens jetzt anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, denn im Falle der Insolvenz der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG droht ihnen der Totalverlust des einbezahlten Geldes.

In hier in Bearbeitung befindlichen Fällen sind im Januar 2006 und im April 2006 fällige Beträge trotz mehrfacher Mahnungen zunächst nicht zurückgezahlt worden.

Es scheint allerdings derzeit noch Chancen zu geben, relativ schnell die Auszahlung der fälligen Beträge zu erreichen, denn bei der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG wird anscheinend nach dem Motto verfahren „wer am lautesten schreit bekommt sein Geld zuerst“.

Am schnellsten gewirkt hat hier die Einreichung einer Klage im Urkundsprozess. Binnen 10 Tagen war die Gesamtforderung einschließlich der Anwaltskosten auf unserem Konto.

Wir raten deshalb Anlegern, die bei der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG investiert haben, dringend an, keinesfalls unnötig Zeit verstreichen zu lassen und die Rückforderung fälliger Beträge möglichst gleich mit anwaltlicher Hilfe zu betreiben.

Wenden Sie sich gegebenenfalls an:

Rechtsanwälte
Fröhling, Albers und Partner
z.Hdn: RA Werner Albers
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