FRE First Real Estate Grundbesitz GmbH

Jetzt wird es Zeit zu handeln!

Zunächst verweisen wir auf unsere beiden Artikel vom 22.08.2006 und 28.09.2006.

Die Lage bei der First Real Estate Grundbesitz GmbH Düsseldorf scheint sich zuzuspitzen.

Unserer Auffassung nach sind ausreichende Gründe gegeben, auch noch nicht fällige Schuldverschreibungen mit der FRE Grundbesitz GmbH fristlos zu kündigen. Diese hatte in ihren Werbeprospekten Ihre Anlagen als besonders lukrativ und sicher dadurch dargestellt, da sie in Immobilien investiere, die vornehmlich im Wege der Zwangsversteigerung erworben werden.

Nun hat sich herausgestellt, dass die FRE große Summen in risikoreiche Firmenbeteiligungen gesteckt hat. Sie hat sogar nicht davor zurückgeschreckt, benötigtes Rohmaterial vorzufinanzieren. Hinzu kommt, dass sie selbst Zahlungsschwierigkeiten einräumt.

Auf unsere fristlosen Kündigungn und Zahlungsaufforderungen, fällige Zinsen und fällige Inhaberschuldverschreibungen auszuzahlen erfolgte keine Reaktion sondern stattdessen die telefonische Bitte bei unseren Mandanten, die Hälfte der fälligen Beträge erneut anzulegen. Wir hatten bereits dringend davon abgeraten, sich auf diesen Vorschlag einzulassen.

Ein Versuch unserer Kanzlei, auf telefonischem Wege eine Klärung herbeizuführen, führte zu einem interessanten Gespräch mit zwei Mitarbeitern der FRE. Einer erklärte, dass zu ihm immer die Rechtsanwälte durchgestellt würden, obwohl er eigentlich überhaupt nicht wisse, wie es um die FRE bestellt seiund ihm auch keinerlei Schriftverkehr vorliege. Er sei nur ein kleiner Angestellter, der in erster Linie die Aufgabe habe, telefonisch die Anleger dazu zu bewegen, die Hälfte der fälligen Beträge erneut anzulegen. Rechtsanwälten gegenüber solle er grundsätzlich keine Angaben machen, was er ohnehin nicht könne, da die Geschäftleitung ihre Angestellten über die Situation der FRE völlig im unklaren lasse. Ihm sei klar, das irgendetwas nicht in Ordnung sei und das die FRE anscheinend erhebliche Schwierigkeiten habe. Einzelheiten seien aber nicht in Erfahrung zu bringen. Er glaube allerdings, das er sich wohl bald nach einem neuen Arbeitsplatz umsehen müsse.

Auf die Bitte, uns zur Geschäftsleitung durchzustellen erklärte er, dass dorthin grundsätzlich kein Anruf durchgestellt werden dürfe. Er könne uns nur zur Anrufzentrale verbinden. Wir baten darum, dies zu tun.

Nachdem diese Verbindung hergestellt worden war, baten wir, uns mit dem Mitarbeiter zu verbinden, der unsere Zahlungsaufforderung bearbeite, da wir darauf keine Antwort erhalten hätten. Uns wurde mitgeteilt, dass das nicht möglich sei. Telefonische Auskünfte würden grundsätzlich nicht erteilt, wir sollten uns schriftlich an die FRE wenden. Unser Einwand, das hätten wir bereits getan aber keine Antwort erhalten wurde damit abgetan, dass wir dann halt warten müßten, bis der Rechtsanwalt der FRE Zeit für die Bearbeitung habe. Auf die Frage nach dem Namen und der Telefonnummer des Rechtsanwalts der FRE beendete die Mitarbeiterin der FRE wortlos und abrupt das Gespräch.

Diese Gespräche und ein solches Geschäftsgebaren sollten nun spätestens jeden Anleger dazu bewegen, sofort zu handeln.

Wir raten dringend an, mit anwaltlicher Hilfe die Veträge mit der First Real Estate Grundbesitz GmbH fristlos zu kündigen und das angelegte Geld sofort zurückzufordern und schnellstmöglich einen Urkundsprozess auf Zahlung einzuleiten. Auch hier gilt, wie schon bei der WBG Leipzig West und der DM Beteiligunge: Wer zuerst kommt mahlt zuerst!

Wie auch schon in den anderen beiden genannten Verfahren dürfte das Geld wohl verloren sein, wenn erst einmal der Insolvenzantrag gestellt ist.

Wenden Sie sich gegebenenfalls an:

Rechtsanwälte Fröhling, Albers und Partner
z.Hdn: RA Werner Albers
Treffauerstraße 46

81373 München

Tel.: 089/74735212
Fax.: 089/74735217

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