First Real Estate Grundbesitz GmbH zu vorzeitiger Zahlung verurteilt!

Circa 8000 Anleger haben circa 60.000.000,–€ investiert und müssen um Ihr Geld bangen ?

Inzwischen sind gegen die Düsseldorfer Firma First Real Estate Grundbesitz GmbH erste Klagen eingereicht und die FRE ist bereits verurteilt worden (noch nicht rechtskräftig), Inhaber-Schuldverschreibungen vorzeitig zurückzuzahlen.

Eine vorzeitige Rückzahlung kann erreicht werden, weil die Firma First Real Estate Grundbesitz zum einen fällige Inhaber-Schuldverschreibungen teilweise nicht zurückgezahlt hat und ihre Anleger gebeten hat, zunächst nur die Hälfte der fälligen Beträge zurückzufordern und den Restbetrag weiter anzulegen.

Auch können die Rückzahlungsansprüche darauf gestützt werden, dass die Firma First Real Estate Grundbesitz ihre Anlagen damit beworben hat, in Immobilien zu investieren, aber stattdessen auch Firmenbeteiligungen erworben hat und dadurch nun in Zahlungsschwierigkeiten geraten ist.

Dadurch ist die notwendige Vertrauensgrundlage so erheblich gestört, dass eine vorzeitige Rückzahlung beansprucht werden kann.

Auch ist seit längerer Zeit ein Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der First Real Estate Grundbesitz GmbH eingeleitet.

Wir raten an, umgehend die vorzeitigen Kündigungsmöglichkeiten überprüfen zu lassen und bei Bestehen einer solchen die vorzeitige Auszahlung der Inhaber-Schuldverschreibungen zu verlangen und gegebenenfalls einzuklagen.

Wenden Sie sich gegebenenfalls an:

Rechtsanwälte Fröhling, Albers und Partner
z.Hdn: RA Werner Albers
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81373 München

Tel.: 089/74735212
Fax.: 089/74735217

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