Am 01.01.2007 wurden wieder Inhaber-Schuldverschreibungen der FRE – Grundbesitz zur Auszahlung fällig.
Diesen Zahlungstermin hat die FRE – Grundbesitz bei zumindest einigen Anlegern verstreichen lassen, ohne die fälligen Zahlungen zu leisten.
Unsere Vermutung, dass sich die FRE Düsseldorf in Zahlungsschwierigkeiten befindet scheint sich ein weiteres Mal zu bewahrheiten, da die FRE – Grundbesitz auf Zahlungsaufforderungen fälliger Inhaber-Schuldverschreibungen nicht reagiert.
Es sollten deshalb dringend laufende Verträge fristlos gekündigt werden und ohne weiteren Verzug gerichtliche Schritte eingeleitet werden, um u.U. doch noch vor einer eventuellen Insolvenz das angelegte Geld zurück zu erhalten. Dass bedeutet, dass auch derzeit noch nicht fällige Beträge eingefordert werden sollten. Jetzt kann jeder Tag entscheidend sein.
Wir raten deshalb den Anlegern zum sofortigen Handeln.
Wenden Sie sich gegebenenfalls an:
Rechtsanwälte Fröhling, Albers und Partner
z.Hdn: RA Werner Albers
Treffauerstraße 46
81373 München
Tel.: 089/74735212
Fax.: 089/74735217