EECH AG: Staatsanwaltschaft durchsucht Geschäftsräume!

Es wird Zeit zu handeln!

Die Hamburger Solarfirma European Energy Consult Holding AG (EECH) wirbt seit 2001 mit Investitionen im Bereich der erneuerbaren Energien. Ihre Beteiligung an Windkraftparks und derer Entwicklung hat die EECH AG durch Kreditaufnahme in Form der Ausgabe von Inhaberschuldverschreibungen finanziert.
Da das Unternehmen eine Tochter der P & T Technology AG ist, die zum 31.12.2003 einen Bilanzverlust in Höhe von rund € 57 Mio. verzeichnete, warnte die Zeitschrift Finanztest (Ausgabe 05/05) bereits im Jahre 2005 vor dem Investment in das Unternehmen.
Nach dem Ausbleiben der fälligen Zinszahlungen auf die Inhaberschuldverschreibun­gen für die Anleihe Solar zur Mitte dieses Jahres nun die weiteren negativen Schlagzeilen. Die Staatsanwaltschaft Hamburg durchsuchte am 11.10.2007 wegen dringenden Verdachts des Kapitalanlagebetrugs mehrere Geschäftsräume der EECH AG und stellte Beweismittel sicher. Ferner beantragte die Staatsanwaltschaft Hamburg gegen den Vorstand der Gesellschaft Herrn Tarek Ersin Yoleri Haftbefehl, welcher jedoch vom Haftrichter mangels der Fluchtgefahr abgelehnt wurde.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft betrifft der Vorwurf zwei konkrete Anlageprojekte. Im Einzelnen handelt es sich um eine Anleihe „Windkraft Frankreich“ mit einer Verzinsung von 8,15 % und einer Laufzeit bis August 2008 sowie um eine Euro-Solar -Anleihe, die mit 8,25 % verzinst ist und im November 2010 fällig wird. Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft soll die EECH AG bei der Anleihe „Windkraft Frankreich“ etwa 15 Millionen Euro eingesammelt haben, von denen lediglich 2,2 Millionen in entsprechende Projekte geflossen seien. Bei der Solaranleihe soll das Unternehmen von den eingesammelten 46 Millionen Euro nur 3,3 Millionen für Sonnenenergieprojekte ausgegeben haben.

Unabhängig von den staatsanwaltsschaftlichen Ermittlungen ergingen am 08.10.2007 gegen die EECH AG 16 Urteile, die das Unternehmen zur sofortigen Rückzahlung von Inhaberschuldverschreibungen verpflichten. Es handelt sich um Forderungen in Höhe von ca. 400.000,- Euro. Das Gericht hat also das fristlose Kündigungsrecht der Anleger bestätigt und ermöglicht daher einen vorzeitigen Ausstieg aus diesen Projekten.

Angesichts der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hamburg und der ersten Urteile des Landgerichts Hamburg raten wir Anlegern, die bei der EECH AG in den obigen Projekten investiert haben, dringend an, keinesfalls unnötig Zeit verstreichen zu lassen und die Anleihen fristlos zu kündigen und die Forderungen sofort fällig zu stellen. Zusätzlich sollten die Anleger anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, um die Rückforderung fälliger Beträge möglichst gleich zu betreiben.

Wenden Sie sich gegebenenfalls an:

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Fröhling, Albers und Partner
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