Tierhalterhaftung bei Reitunfall
Das sogenannte Pferderecht umfasst auch Fragestellungen aus dem Bereich der Tierhalterhaftung, um die es in dieser Mandanteninformation geht.
Es sorgt häufig bei Pferdebesitzern und Reitern für Unverständnis, dass der Pferdebesitzer haften soll, wenn er einem anderem Reiter sein Pferd gefälligkeitshalber zum Reiten überlässt und es dabei zum Unfall kommt.
Dieses Unverständnis rührt daher, dass nach landläufiger Meinung für eine Haftung und damit verbundenen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen ein Verschulden, d.h. ein vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten erforderlich ist. Weiterlesen